Berufung in den Gemeinderat
Aufgrund meiner Wahl zur Ortsbürgermeisterin konnte ich mein Mandat im Gemeinderat gemäß § 5 Abs. 4 des Kommunalwahlgesetzes (KWG) nicht antreten.
Gemäß § 45 Abs. 1 und 3 des KWG wurde
Herr Pascal Schütz
als nächste noch nicht berufene wählbare Person mit der höchsten Stimmenzahl als Nachrücker in den Gemeinderat berufen.
Die Voraussetzungen der Wählbarkeit nach § 4 KWG sind gegeben.
Die Einberufung wird hiermit gemäß § 66 Abs. 3 Kommunalwahlordnung (KWO) bekannt gemacht.
Unnau, 18.07.2024
Iris Wagner,
Gemeindewahlleiterin für die Wahl zum Gemeinderat