Förmliche Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB)
Der Gemeinderat der Ortsgemeinde Unnau hat in seiner Sitzung vom 03.12.2024 über die eingegangenen Stellungnahmen aus der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit und der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange beraten und entschieden. Der Entwurf Bebauungsplanes „Solarpark Unnau“ wurde daraufhin entsprechend angepasst und wird nun in dieser Fassung im Internet veröffentlicht. Die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB wird gem. § 4a Abs. 2 BauGB gleichzeitig durchgeführt.
Mit dem Bebauungsplan sollen die rechtlichen Grundlagen für die Errichtung einer Freiflächen-Photovoltaikanlage geschaffen werden. Entsprechend sieht der Entwurf des Bebauungsplanes vor, das Plangebiet als sonstiges Sondergebiet (SO) mit der Zweckbestimmung „Solarpark“ gemäß § 11 Abs. 2 Baunutzungsverordnung (BauNVO) festzusetzen. Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes „Solarpark Unnau“ liegt im Norden der Gemarkung Unnau im Bereich „Im Streitland“, westlich der Parkflächen für Freibad und Concordiahalle. Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes kann dem nachstehend abgedruckten Plan entnommen werden. Die Karte dient lediglich zur besseren Orientierung. Die Größe des Plangebiets beträgt rund 1,2 ha.
Der Entwurf des Bebauungsplanes „Solarpark Unnau“ bestehend aus der Begründung, den Textfestsetzungen, einer Planzeichnung, dem Umweltbericht inklusive Bestands- und Konfliktplan und einem Fachbeitrag Artenschutz wird zusammen mit den wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen im Rahmen der förmlichen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB in der Zeit
vom 16.06.2025 bis einschließlich 18.07.2025
im Internet unter https://www.bad-marienberg.de/verbandsgemeinde- gemeinden/veroeffentlichungen/oeffentlich-keitsbeteiligungen veröffentlicht. Soweit in diesem Bebauungsplan auf technische Regelwerke, wie VDI Richtlinien, DIN-Vorschriften sowie Richtlinien anderer Art, Bezug genommen wird, können diese bei der Verbandsgemeindeverwaltung eingesehen werden. Zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet erfolgt gemäß § 3 Abs. 2 Satz 4 Nr. 4 BauGB eine öffentliche Auslegung der oben genannten Unterlagen in Zimmer 213 der Verbandsgemeindeverwaltung, Kirburger Straße 4, 56470 Bad Marienberg, während der allgemeinen Dienstzeiten. Die Mitarbeiter der Verbandsgemeindeverwaltung geben bei Bedarf Auskunft über den Bebauungsplanentwurf.
Es wird darauf hingewiesen, dass der gesetzliche Feiertag „Fronleichnam“ (19.06.2025) in den Zeitraum der öffentlichen Auslegung fällt. An diesem Tag ist die Verbandsgemeindeverwaltung nicht geöffnet. Während der Dauer der Veröffentlichungsfrist können Stellungnahmen zu dem Entwurf des Bebauungsplanes abgegeben werden. Die Stellungnahmen sollen elektronisch per E-Mail an bauleitplanung@bad-marienberg.de übermittelt werden. Bei Bedarf können Stellungnahmen aber auch schriftlich unter der oben genannten Anschrift oder während der Dienststunden der Verbandsgemeindeverwaltung zur Niederschrift abgegeben werden. Es wird gemäß 4a Abs. 5 BauGB darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können, sofern die Gemeinde deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bebauungsplans nicht von Bedeutung ist. Unter den im vorliegenden Fall verfügbaren Arten umweltbezogener Informationen ist zunächst der Umweltbericht zu nennen. Nach § 2 Abs. 4 BauGB erfolgt im Rahmen der Bauleitplanung eine Umweltprüfung, in der die Auswirkungen des städtebaulichen Vorhabens auf die Umwelt beschrieben, bewertet und Konsequenzen für die Planung aufgezeigt werden. Die Umweltprüfung umfasst die Ermittlung, Beschreibung und Bewertung der Auswirkungen eines Vorhabens auf Menschen, Tiere und Pflanzen, Boden, Wasser, Luft, Klima und Landschaft, einschließlich der jeweiligen Wechselwirkungen, sowie auf Kultur- und sonstige Sachgüter. Im Umweltbericht werden die umweltrelevanten Belange zusammengefasst. Weiterhin liegen umweltbezogene Informationen in Form von Stellungnahmen zu den nachfolgend genannten Schutzgütern und Umweltbelangen vor:
- Schutzgut Tiere und Pflanzen
Mögliche Bewirtschaftungserschwernisse und Gefahren durch Übergreifen von Bränden für Wald; Verlust landwirtschaftlicher Nutzfläche; Inanspruchnahme eines Biotopbereiches; Ausgleich durch Wiederherstellung der beeinträchtigten Funktionen des Naturhaushaltes
- Schutzgut Boden und Wasser
Hinweis auf Ausführungen zum Bodenschutz bei Standortauswahl, Bau, Betrieb und Rückbau von Freiflächenanlagen für Photovoltaik; Hinweis auf erloschene Bergwerksfelder; Wasserschutzgebiete nicht betroffen; Hinwies zur Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (AwSV); keine Altlastenverdachtsflächen bekannt; Umgang mit Niederschlagswasser; Schmutzwasser- und Niederschlagswasserbeseitigung; Wasserhaushalt; Gefährdung durch Starkregenereignisse; Hochwasservorsorge
- Schutzgut Mensch und Gesundheit
Hinweis auf mögliche, schädliche Lichtimmissionen (Blendung); Hinweis auf Gefahren in unmittelbarer Waldnähe durch Baumfall; Hinweis auf Bergwerksfelder; Abstände zu Stromversorgungsanlagen
- Schutzgut Kultur und sonstige Sachgüter
Lage im Landschaftsschutzgebiet „Marienberger Höhe“ Hinweis zum Datenschutz: Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Art. 6 Abs. 1 Buchst. e Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) in Verbindung mit § 3 BauGB und dem Landesdatenschutzgesetz Rheinland-Pfalz (LDSG). Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung.
Unnau, 06.06.2025
Iris Wagner, Ortsbürgermeisterin