Aufstellung des Bebauungsplanes „Solarpark Unnau“ der Ortsgemeinde Unnau

Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses und der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB)

Der Gemeinderat der Ortsgemeinde Unnau hat in seiner öffentlichen Sitzung am 13.08.2024 beschlossen, einen vorhabenbezogenen Bebauungsplan mit der Bezeichnung „Solarpark Unnau“ aufzustellen. Der Beschluss zur Aufstellung des Bebauungsplanes wird gem. § 2 Abs. 1 BauGB bekannt gemacht. Mit dem Bebauungsplan sollen die rechtlichen Grundlagen für die Errichtung einer Freiflächen-Photovoltaikanlage geschaffen werden. Entsprechend sieht der Entwurf des Bebauungsplanes vor, das Plangebiet als sonstiges Sondergebiet (SO) mit der Zweckbestimmung „Solarpark“ gemäß § 11 Abs. 2 Baunutzungsverordnung (BauNVO) festzusetzen. Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes „Solarpark Unnau“ liegt im Norden der Gemarkung Unnau im Bereich „Im Streitland“, westlich der Parkflächen für Freibad und Concordiahalle. Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes kann dem nachstehend abgedruckten Plan entnommen werden. Die Karte dient lediglich zur besseren Orientierung. Die Größe des Plangebiets beträgt rund 1,2 ha. Der Vorentwurf des Bebauungsplanes „Solarpark Unnau“ besteht aus der Begründung, den Textfestsetzungen und der Planzeichnung. Die aktuellen Planunterlagen, aus denen sich die Öffentlichkeit zu den Zielen und Zwecken und den wesentlichen Auswirkungen der Planung sowie etwaigen Planungsalternativen unterrichten kann, werden in der Zeit vom 07.10.2024 bis einschließlich 08.11.2024 bei der Verbandsgemeindeverwaltung Bad Marienberg, Kirburger Straße 4, Zimmer 210, 56470 Bad Marienberg zu jedermanns Einsicht öffentlich ausgelegt. Die Einsichtnahme ist während der Dienststunden (Montag bis Mittwoch 8:00 – 12:00 Uhr und 13:30 – 16:00 Uhr, Donnerstag 8:00 – 12:00 Uhr und 13:30 – 18:00 Uhr sowie Freitag 8:00 – 12:00 Uhr) möglich. Im vorgenannten Zeitraum der Auslegung kann sich die Öffentlichkeit zur Planung äußern bzw. diese mit der/dem zuständigen SachbearbeiterIn erörtern. Es wird darauf hingewiesen, dass der gesetzliche Feiertag „Allerheiligen“ (01.11.2024) in den Zeitraum der öffentlichen Auslegung fällt. An diesem Tag ist die Verbandsgemeindeverwaltung nicht geöffnet.

Die Planunterlagen stehen außerdem im Internet unter https://www.bad-marienberg.de/verbandsgemeinde-gemeinden/veroeffentlichungen/oeffentlichkeitsbeteiligungen/ im genannten Zeitraum zur Einsicht und zum Download bereit. Die im Zuge der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung vorgebrachten Äußerungen werden überprüft und fließen dann in das weitere Bauleitplanverfahren ein. Eine Entscheidung zu den Äußerungen wird durch den Gemeinderat der Ortsgemeinde Unnau getroffen.

Iris Wagner,
Ortsbürgermeisterin