Entfernung von Grabstätten auf den Friedhöfen der Ortsgemeinde Unnau

Unter Verweis auf die Regelungen der Friedhofssatzung der Ortsgemeinde Unnau wird hiermit öffentlich bekannt gemacht, dass die festgelegte Ruhezeit von 30 Jahren bei Einzelgrabstätten bzw. 20 Jahren nach Zweitbelegung bei Doppelgrabstätten bei nachfolgenden Grabstätten abgelaufen ist:

Friedhof Stangenrod:

• Einzelgrabstätten
Name des/der Verstorbenen Sterbejahr
Weller, Franziska 1995
Dreischoft, Marta 1995
Hebisch, Karl 1995
Wenzelmann, Erna 1995

Friedhof Unnau:

• Einzelgrabstätten
Name des/der Verstorbenen Sterbejahr
Matlage, Franz 1995
Schütz, Frieda 1995
Tissat, Mia 1995
Müller, Otto 1995
Pfeiffer, Frieda 1995
Kolb, Marga 1995
Mohn, Helmut 1995
Lieber, Rudy 1995
Lugsche, Ernst 1995
Meyer, Martha 1995
• Urnengrabstätten
Name des/der Verstorbenen Sterbejahr
Albrecht, Adolf 1995
• Doppelgrabstätten
Name des/der Verstorbenen Sterbejahr
Gurba, Helga und Artur 2005
Baum, Anna und Karl 2005
Bäcker, Helwig und Pauline 2005

Friedhof Korb::

• Einzelgrabstätten
Name des/der Verstorbenen Sterbejahr
Quad, Karoline 1995
Gross, Herbert 1995
Wenzelmann, Ursula 1995
• Doppelgrabstätten:
Name des/der Verstorbenen Sterbejahr
Giehl, Gisela 1995

Die genannten Grabstätten werden von der Ortsgemeinde Unnau bzw. einem von der Ortsgemeinde beauftragten Dritten auf Kosten der Gemeinde entfernt.

Eventuell aufliegender Grabschmuck etc. ist zeitnah – bis spätestens Ende der KW 13 – vollständig zu entfernen. Anderenfalls geht dieser entschädigungslos in das Eigentum der Ortsgemeinde über und wird entsorgt. Sollten Sie als Verantwortliche*r einer der o. g. Grabstätten den jeweiligen Grabstein weiterverwenden möchten, bitten wir Sie ebenfalls diesen eigenständig bis Ende der KW 13 zu entfernen. Andernfalls geht dieser ebenfalls entschädigungslos in das Eigentum der Ortsgemeinde über und wird entsorgt.

Iris Wagner,
Ortsbürgermeisterin