Der Gemeinderat hat auf Grund des § 95 Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz in der derzeit geltenden Fassung am 11.03.2025 folgende Haushaltssatzung beschlossen:
§ 1 Ergebnis- und Finanzhaushalt
Festgesetzt werden
1. im Ergebnishaushalt | |
der Gesamtbetrag der Erträge auf | 3.700.840 Euro |
der Gesamtbetrag der Aufwendungen auf | 4.072.940 Euro |
Jahresüberschuss / Jahresfehlbetrag | -372.100 Euro |
2. im Finanzhaushalt | |
der Saldo der ordentlichen Ein- und Auszahlungen auf | -260.800 Euro |
die Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf | 336.000 Euro |
die Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf | 1.258.100 Euro |
der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf | -922.100 Euro |
der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf | 1.182.900 Euro |
§ 2 Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite
Kredite zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen werden nicht veranschlagt.
§ 3 Verpflichtungsermächtigungen
Verpflichtungsermächtigungen werden nicht veranschlagt.
§ 4 Höchstbetrag der Kredite zur Liquiditätssicherung
Mittel aus der Einheitskasse werden nicht beansprucht.
§ 5 Steuersätze
Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt:
Grundsteuer A | 345 v. H. |
Grundsteuer B | 516 v. H. |
Gewerbesteuer | 380 v. H. |
Die Hundesteuer beträgt für Hunde, die innerhalb des Gemeindegebietes gehalten werden
für den ersten Hund | 60,00 Euro |
für den zweiten Hund | 80,00 Euro |
für jeden weiteren Hund | 120,00 Euro |
für den ersten gefährlichen Hund | 300,00 Euro |
für jeden weiteren gefährlichen Hund | 500,00 Euro |
§ 6 Eigenkapital
Der voraussichtliche Stand des Eigenkapitals zum 31.12.2023 betrug 6.554.859,59 Euro. Der voraussichtliche Stand des Eigenkapitals zum 31.12.2024 beträgt 6.561.509,59 Euro und zum 31.12.2025 6.189.409,59 Euro.
§ 7 Über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen
Erhebliche über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen gemäß § 100 Abs. 1 Satz 2 GemO liegen vor, wenn im Einzelfall 5.000 Euro überschritten sind.
§ 8 Einzelveranschlagung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen
Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen oberhalb der Wertgrenze von 5.000 Euro sind einzeln im Teilfinanzhaushalt oder in einer Investitionsübersicht darzustellen, ebenso solche Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen, die sich über mehrere Jahre erstrecken.
Ortsgemeinde Unnau
Unnau, 20.03.2025
Iris Wagner, Ortsbürgermeister
Hinweis:
Die Haushaltssatzung ist gemäß § 97 Abs. 2 GemO der Aufsichtsbehörde mit Schreiben vom 13.03.2025 angezeigt worden. Sie enthält keine genehmigungspflichtigen Teile. Der Haushaltsplan liegt zur Einsichtnahme vom 31.03.2025 bis 08.04.2025 während der allgemeinen Dienststunden bei der Verbandsgemeindeverwaltung Bad Marienberg, Kirburger Straße 4, Zimmer 304, öffentlich aus. In der genannten Zeit kann der Haushaltsplan auch während der Dienststunden des Ortsbürgermeisters in Unnau eingesehen werden.
Der Gemeinderat hat beschlossen, den Reinertrag aus der Jagdnutzung 2025 nicht auszuzahlen; er ist im Haushaltsplan 2025 veranschlagt. Unnau, 20.03.2025
Iris Wagner,
Ortsbürgermeister