3. Änderung des Bebauungsplanes „Unnau-Bahnhof“ der Ortsgemeinde Unnau;

Förmliche Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB)

Der Gemeinderat Unnau hat in seiner Sitzung vom 05.04.2022 beschlossen, den Bebauungsplan „Unnau-Bahnhof“ zu ändern. Der Vorentwurf der 3. Änderung des Bebauungsplanes wurde am 29.08.2023 in der Sitzung des Gemeinderates anerkannt. Gegenstand der Planänderung ist eine Vergrößerung der Flächen für den Gemeinbedarf mit der Zweckbestimmung „Feuerwehr“ am bestehenden Feuerwehrgerätehaus. Weiterhin wird der Plan an das geänderte Kataster angepasst.

Die Bebauungsplanänderung wird als Bebauungsplan der Innenentwicklung im beschleunigten Verfahren nach § 13a Baugesetzbuch (BauGB) aufgestellt. Es wird keine Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB durchgeführt. Das Gebiet der Bebauungsplanänderung ist auf dem nachfolgenden Plan kenntlich gemacht.

Der Entwurf der 3. Änderung des Bebauungsplanes „Unnau- Bahnhof“ besteht aus folgenden Unterlagen:

  1. Planzeichnung (Blatt A) Planeo Ingenieure GmbH, Hachenburg,17. Juli 2023
  2. Textfestsetzungen (Blatt B1-3)
  3. Begründung

Der aktuelle Entwurf der Bebauungsplanänderung wird gemäß § 3 Abs. 2 BauGB in der Zeit vom 20.11.2023 bis einschließlich 22.12.2023

in Zimmer 210 der Verbandsgemeindeverwaltung, Kirburger Straße 4, 56470 Bad Marienberg, während der Dienststunden (Montag und Dienstag 8:00 – 12:00 Uhr und 13:30 – 16:00 Uhr, Mittwoch 8:00 – 12:00 Uhr, Donnerstag 8:00 – 12:00 Uhr und 13:30 – 18:00 Uhr sowie Freitag 8:00 – 12:00 Uhr) zu jedermanns Einsicht öffentlich ausgelegt. Die Mitarbeiter der Verbandsgemeindeverwaltung geben Auskunft über den Bebauungsplanentwurf. Die Planunterlagen stehen außerdem im Internet unter https://www.bad-marienberg.de/verbandsgemeinde-gemeinden/veroeffentlichungen/oeffentlichkeitsbeteiligungen/ im genannten Zeitraum zur Einsicht und zum Download bereit. Während der öffentlichen Auslegung können Stellungnahmen zu dem Entwurf des Bebauungsplanes schriftlich oder zur Niederschrift bei der Verbandsgemeindeverwaltung Bad Marienberg abgegeben werden. Stellungnahmen, die im Verfahren der Öffentlichkeitsbeteiligung nicht rechtzeitig abgegeben werden, können nach § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben.

Unnau, 03.11.2023
Iris Wagner, Ortsbürgermeisterin