3. Änderung des Bebauungsplanes „Unnau- Bahnhof“ der Ortsgemeinde Unnau

Bekanntmachung des Änderungsbeschlusses und zur Unterrichtungs- und Äußerungsmöglichkeit für die Öffentlichkeit

Der Gemeinderat Unnau hat in seiner Sitzung vom 05.04.2022 beschlossen den Bebauungsplan „Unnau-Bahnhof“ zu ändern. Der Vorentwurf der 3. Änderung des Bebauungsplanes wurde am 29.08.2023 in der Sitzung des Gemeinderates anerkannt. Gegenstand der Planänderung ist eine Vergrößerung der Flächen für den Gemeinbedarf mit der Zweckbestimmung „Feuerwehr“ am bestehenden Feuerwehrgerätehaus. Weiterhin wird der Plan an das geänderte Kataster angepasst.

Die Bebauungsplanänderung wird als Bebauungsplan der Innenentwicklung im beschleunigten Verfahren nach § 13a Baugesetzbuch (BauGB) aufgestellt. Es wird keine Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB durchgeführt. Das Gebiet der Bebauungsplanänderung ist auf dem nachfolgenden Plan kenntlich gemacht.

Die Unterlagen, aus denen sich die Öffentlichkeit zu den Zielen und Zwecken und wesentlichen Auswirkungen der Planung unterrichten kann, werden vom 25.09.2023 bis einschließlich 12.10.2023 bei der Verbandsgemeindeverwaltung, Kirburger Straße 4, Zimmer 210, 56470 Bad Marienberg während der Dienststunden (Montag und Dienstag 8:00 – 12:00 Uhr und 13:30 – 16:00 Uhr, Mittwoch 8:00 – 12:00 Uhr, Donnerstag 8:00 – 12:00 Uhr und 13:30 – 18:00 Uhr sowie Freitag 8:00 – 12:00 Uhr) zur Einsicht bereitgehalten.

Die vorherige Ankündigung der Einsichtnahme in die ausgelegten Planunterlagen bei den Mitarbeitern des Fachbereichs Bauen – Planen – Umwelt unter der Telefon-Nr. 02661/6268- 341 oder 02661/6268-342 oder per E-Mail an bauleitplanung@ bad-marienberg.de wird erbeten.

Die Mitarbeiter der Verbandsgemeindeverwaltung geben auf Wunsch Auskunft über den Bebauungsplanentwurf. Die Planunterlagen stehen außerdem im Internet unter https://www.bad-marienberg.de/verbandsgemeinde-gemeinden/ veroeffentlichungen/oeffentlichkeitsbeteiligungen/ im genannten Zeitraum zur Einsicht und zum Download bereit. Äußerungen zu dem Entwurf des Bebauungsplanes können während des oben genannten Einsichtnahmezeitraumes bei der bezeichneten Dienststelle vorgebracht werden.

Sie werden im Rahmen der Auswertung aller Äußerungen überprüft und fließen dann in das weitere Bebauungsplanverfahren ein. Die Entscheidung darüber wird durch den Gemeinderat Neunkhausen getroffen. In der danach stattfindenden öffentlichen Auslegung (§ 3 Abs. 2 BauGB) kann das Ergebnis dieser Abwägung eingesehen werden. Ort und Zeitpunkt der Auslegung bitte ich den Bekanntmachungen im Wäller Blättchen zu entnehmen. Eine darüber hinausgehende gesonderte Benachrichtigung über die Entscheidung ist gemäß den Vorschriften des Baugesetzbuches nicht vorgesehen.