Aufstellung des Bebauungsplanes „Am Berg“ der Ortsgemeinde Unnau

Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses sowie der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit

Der Gemeinderat Unnau hat in seiner Sitzung vom 07.06.2022 beschlossen, einen Bebauungsplan mit der Bezeichnung „Am Berg“ aufzustellen und das Verfahren einzuleiten. Der Beschluss zur Aufstellung des Bebauungsplanes wird hiermit gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) bekannt gemacht.

Mit der projektbezogenen Aufstellung des Bebauungsplanes werden die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Erweiterung eines Gewerbebetriebes geschaffen. Der Bebauungsplan sieht hierfür ein eingeschränktes Gewerbegebiet (GEe) vor. Der Gemeinderat erkannte den Vorentwurf des Bebauungsplanes „Am Berg“ am 27.09.2022 an. Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes liegt am südöstlichen Ortsrand der Gemeinde Unnau zwischen der Gemeindestraße „Am Berg“ und dem Anwesen Am Berg 7. Das Plangebiet ist auf dem nachfolgenden Plan kenntlich gemacht.

Der Vorentwurf des Bebauungsplanes „Am Berg“ besteht aus der Planzeichnung, der Begründung, den Textfestsetzungen, dem schalltechnischen Gutachten zum Neubau einer Produktionshalle der Gravoprintec Schilderfabrik GmbH, den faunistischen Untersuchungen und dem Fachbeitrag Artenschutz zum Bebauungsplan „Am Berg“. Der Vorentwurf des Bebauungsplanes wird in der Zeit vom 30.01.2023 bis einschließlich 27.02.2023 bei der Verbandsgemeindeverwaltung, Kirburger Straße 4, Zimmer 210, 56470 Bad Marienberg, während der Dienststunden öffentlich ausgelegt. Die Mitarbeiter der Verbandsgemeindeverwaltung geben auf Wunsch Auskunft über den Bebauungsplanentwurf. Die Planunterlagen stehen außerdem im Internet unter https://www.bad-marienberg.de/verbandsgemeinde-%20gemeinden/veroeffentlichungen/oeffentlichkeitsbeteiligungen/ im genannten Zeitraum zur Einsicht und zum Download bereit.

Während der Auslegungsfrist können alle an der Planung Interessierten die Planunterlagen einsehen sowie Stellungnahmen hierzu elektronisch, schriftlich oder während der Dienststunden zur Niederschrift bei der bezeichneten Dienststelle abgeben. Sämtliche Äußerungen zu dem Entwurf des Bebauungsplanes werden im Rahmen der Auswertung der Äußerungen überprüft und fließen dann in das weitere Bebauungsplanverfahren ein. Die Entscheidung darüber wird durch den Gemeinderat Unnau getroffen. In der danach stattfindenden öffentlichen Auslegung (§ 3 Abs. 2 BauGB) kann das Ergebnis dieser Abwägung eingesehen werden. Ort und Zeitpunkt der Auslegung bitte ich den Bekanntmachungen im Wäller Blättchen zu entnehmen. Eine darüber hinausgehende gesonderte Benachrichtigung über die Entscheidung ist gemäß den Vorschriften des Baugesetzbuches nicht vorgesehen.

Iris Wagner,
Ortsbürgermeisterin