Aufstellung des Bebauungsplanes „Schullandheim“ der Ortsgemeinde Unnau

Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses und der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB)

Der Gemeinderat Unnau beschloss in seiner Sitzung vom 09.05.2023, einen projektbezogenen Bebauungsplan für das Anwesen des ehemaligen Schullandheims (Brunnenstraße 16) aufzustellen. Der Bebauungsplan erhält die Bezeichnung „Schullandheim“. Der Beschluss zur Einleitung des neuen Aufstellungsverfahrens wird gem. § 2 Abs. 1 BauGB bekannt gemacht.

Der Gemeinderat erkannte am 23.04.2024 den Vorentwurf des Bebauungsplanes an. Auf der Grundlage der aktuellen Planunterlagen werden nun die frühzeitigen Beteiligungen nach § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB durchgeführt. Der Bebauungsplan „Schullandheim“ bildet die Grundlage für die Nachnutzung des ehemaligen Schullandheims zu Wohnzwecken. Es wird ein allgemeines Wohngebiet (WA) im Sinne der Baunutzungsverordnung ausgewiesen. Das Plangebiet umfasst das Grundstück des Anwesens Brunnenstraße 16 (Gemarkung Unnau, Flur 11, Flurstück 3189/3). Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes kann dem nachstehend abgedruckten Plan entnommen werden. Die Größe des Plangebiets beträgt ca. 0,75 ha.

Der Vorentwurf des Bebauungsplanes „Schullandheim“ besteht aus der Begründung, den Textfestsetzungen und dem Planteil. Die aktuellen Planunterlagen, aus denen sich die Öffentlichkeit zu den Zielen und Zwecken und den wesentlichen Auswirkungen der Planung sowie etwaigen Planungsalternativen unterrichten kann, werden in der Zeit vom 03.06.2024 bis einschließlich 28.06.2024 bei der Verbandsgemeindeverwaltung Bad Marienberg, Kirburger Straße 4, Zimmer 210, 56470 Bad Marienberg zu jedermanns Einsicht öffentlich ausgelegt. Die Einsichtnahme ist während der Dienststunden möglich. Im vorgenannten Zeitraum der Auslegung kann sich die Öffentlichkeit zur Planung äußern bzw. diese mit der/dem zuständigen SachbearbeiterIn erörtern.

Die Planunterlagen stehen außerdem im Internet unter www.bad-marienberg.de/verbandsgemeinde-gemeinden/veroeffentlichungen/oeffentlichkeitsbeteiligungen/ im genannten Zeitraum zur Einsicht und zum Download bereit. Die im Zuge der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung vorgebrachten Äußerungen werden überprüft und fließen dann in das weitere Bauleitplanverfahren ein. Eine Entscheidung zu den Äußerungen wird durch den Gemeinderat getroffen.

Iris Wagner,
Ortsbürgermeisterin