Bekanntmachung der Unteren Landwirtschaftsbehörde über genehmigungsbedürftige Verkaufsfälle von Landwirtschaftsflächen
Über die Genehmigung der Veräußerung nachstehender Grundstücke ist nach dem Grundstücksverkehrsgesetz zu entscheiden:
Gemarkung: Unnau, Flur 25 Nr. 59 Ackerland, Im Streitland 0,7347 ha
Landwirte, die zur Aufstockung ihres Betriebes am Erwerb der Grundstücke interessiert sind, müssen ihr Erwerbsinteresse bis spätestens 10 Tage nach Erscheinen dieser Bekanntmachung im örtlichen Mitteilungsblatt bei der
Kreisverwaltung des Westerwaldkreises
Untere Landwirtschaftsbehörde
Peter-Altmeier-Platz 1
56410 Montabaur
schriftlich bekunden.