Herr Andreas Pohle hat sein Mandat als Mitglied des Gemeinderates niedergelegt.
Gemäß § 45 Abs. 4 Kommunalwahlgesetz (KWG) in Verbindung mit § 64 Kommunalwahlordnung (KWO) wurde Herr Sebastian Kölsch, Mühlenweg 1a, als nächster noch nicht berufener Bewerber mit der höchsten Stimmenzahl in den Gemeinderat Unnau berufen. Die Voraussetzungen der Wählbarkeit nach § 4 KWG sind gegeben.
Die Einberufung wird hiermit gemäß § 66 Abs. 3 KWO bekannt gemacht.
Unnau, 08.02.2022
Iris Wagner
Wahlleiterin für die Wahl des Gemeinderates