Berufung in den Gemeinderat

Herr Stefan Held, Talstraße 31, hat aufgrund eines bevorstehenden Wohnsitzwechsels sein Mandat als Mitglied des Gemeinderates Unnau niedergelegt.

Es wurde gemäß § 45 Abs. 4 Kommunalwahlgesetz (KWG) in Verbindung mit § 64 Kommunalwahlordnung (KWO) Herr Carsten Hain, Im Wickelfeld 23, als nächster noch nicht berufener Bewerber mit der höchsten Stimmenzahl in den Gemeinderat von Unnau berufen.

Die Voraussetzungen der Wählbarkeit nach § 4 KWG sind gegeben.
Die Einberufung wird hiermit gemäß § 66 Abs. 3 KWO bekannt gemacht.

Unnau, 17.05.2021

Iris Wagner
Wahlleiterin für die Wahl des Gemeinderates