Bestimmung und Abmarkung von Flurstücksgrenzen

Ortsübliche Bekanntmachung über die öffentliche Bekanntgabe der Bestimmung und Abmarkung von Flurstücksgrenzen in der Gemeinde Unnau

In der Gemarkung Unnau, Flur 12, Flurstück 2988/10 wurden die Flurstücksgrenzen aus Anlass einer Liegenschaftsvermessung auf Antrag bestimmt und abgemarkt. Über diese Maßnahmen wurde am 27.07.2023 eine Grenzniederschrift angefertigt. Gemäß § 17 Abs. 3 Satz 1 des Landesgesetzes über das amtliche Vermessungswesen (LGVerm) vom 20. Dezember 2000 (GVBl. S. 572, BS 2019-1), in der jeweils geltenden Fassung, werden den Eigentümerinnen, Eigentümern und Erbbauberechtigten der Flurstücke die in der Grenzniederschrift näher bezeichneten Maßnahmen öffentlich bekannt gegeben. Der verfügende Teil der Grenzniederschrift hat folgenden Wortlaut: Die bestehenden, bereits festgestellten Flurstücksgrenzen werden entsprechend dem Ergebnis der Grenzermittlung, wie in der Skizze dargestellt, wiederhergestellt. Die Grenzpunkte werden auf der Grundlage der vorstehenden Entscheidung, wie in der Skizze dargestellt, abgemarkt.“ Die Grenzniederschrift ist in der Zeit vom 18.08.2023 bis 17.09.2023 bei der Öffentliche Vermessungsstelle ausgelegt und kann während der Öffnungszeiten (Montag bis Donnerstag von 08.00 Uhr bis 16.00 Uhr, Freitags von 08.00 Uhr bis 14.30 Uhr) eingesehen werden.

Die Verwaltungsentscheidung gilt nach § 1 Abs. 1 des Landesverwaltungsverfahrensgesetzes (LVwVfG) vom 23. Dezember 1976 (GVBl. S. 308, BS 2010-3) in Verbindung mit § 41 Abs. 4 Satz 3 des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVfG) vom 23. Januar 2003 (BGBl. I 2003, 102; FNA 201-6), in den jeweils geltenden Fassungen, nach Ablauf von zwei Wochen nach dieser ortsüblichen Bekanntmachung als bekannt gegeben.

Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen die in der Grenzniederschrift enthaltenen Entscheidungen kann innerhalb eines Monats nach der öffentlichen Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch kann

  1. in elektronischer Form nach § 3a Abs. 2 des Verwaltungsverfahrensgesetzes oder
  2. schriftlich oder zur Niederschrift bei Dipl. Ing. Ulrich Pfeiffer, Öffentlich best. Vermessungsingenieur, Alexanderring 9, 57627 Hachenburg

Widerspruch erhoben werden.

Dipl. Ing. Ulrich Pfeiffer
Öffentlich best. Vermessungsingenieur