Entfernung von Grabstätten auf den Friedhöfen der Ortsgemeinde Unnau

Unter Verweis auf die Regelungen der Friedhofssatzung der Ortsgemeinde Unnau wird hiermit öffentlich bekannt gemacht, dass die festgelegte Ruhezeit von 30 Jahren bei Einzelgrabstätten bzw. 20 Jahren nach Zweitbelegung bei Doppelgrabstätten bei nachfolgenden Grabstätten abgelaufen ist:

Friedhof Stangengrod:
Einzelgrabstätten
Name des/der Verstorbenen Sterbejahr
Minna Müller 1993
Gisela Schadener 1993
Günter Sonntag 1993
Doppelgrabstätten
Name des/der Verstorbenen Sterbejahr
Margarete und Alfred Klauer 2003 u. 1986
Lydia und Reinhard Strunk 2003 u. 1978
Friedhof Unnau:
Einzelgrabstätten
Name des/der Verstorbenen Sterbejahr
Matthias Petrowitsch 1993
Ana Ebel 1993
Erik Koch 1993
Frieda Remy 1993
Helmar Schürg 1993
Urnengrabstätten
Name des/der Verstorbenen Sterbejahr
Lotte und Kurt Reiche 1993
Friedhof Korb:
Einzelgrabstätten
Name des/der Verstorbenen Sterbejahr
Ilse Gross 1993
Doppelgrabstätten:
Name des/der Verstorbenen Sterbejahr
Hilde und Artur Orsowa 1993
Hilde und Ernst Müller 1993

Die genannten Grabstätten werden von der Ortsgemeinde Unnau bzw. einem von der Ortsgemeinde beauftragten Dritten auf Kosten der Gemeinde entfernt.

Eventuell aufliegender Grabschmuck etc. ist zeitnah – bis spätestens Ende der KW 12 – vollständig zu entfernen. Anderenfalls geht dieser entschädigungslos in das Eigentum der Ortsgemeinde über und wird entsorgt. Sollten Sie als Verantwortliche* r einer der o. g. Grabstätten den jeweiligen Grabstein weiterverwenden möchten, bitten wir Sie ebenfalls diesen eigenständig bis Ende der KW 12 zu entfernen. Andernfalls geht dieser ebenfalls entschädigungslos in das Eigentum der Ortsgemeinde über und wird entsorgt.

Iris Wagner, Ortsbürgermeisterin