Entfernung von Grabstätten auf den Friedhöfen der Ortsgemeinde Unnau

Unter Verweis auf die Regelungen der Friedhofssatzung der Ortsgemeinde Unnau wird hiermit öffentlich bekannt gemacht, dass die festgelegte Ruhezeit von 30 Jahren bei Einzelgrabstätten bzw. 20 Jahren nach Zweitbelegung bei Doppelgrabstätten bei nachfolgenden Grabstätten abgelaufen ist:

Friedhof Stangengrod:

Einzelgrabstätten

Name des/der Verstorbenen Sterbejahr
Lenchen Müller 1991
Lina Müller 1991
Irene Stein 1991
Rosemarie Nürenberg 1992
Erika Hörster 1992

Doppelgrabstätten

Name des/der Verstorbenen Sterbejahr
Klaus Hörster u. Else Reichmann 1992 u. 2002
Frieda u. Karl Franz 1993 u. 1991

Friedhof Unnau:

Einzelgrabstätten

Name des/der Verstorbenen Sterbejahr
Otto Weyand 1992
Lina Müller 1992
Wolfgang Stephan 1992
Alwine Schütz 1991
Frieda Kleeb 1992
Brigitte Barnefski 1991
Eduard Held 1992
Gerda Weyand 1991

Doppelgrabstätten

Name des/der Verstorbenen Sterbejahr
Frieda u. Ernst Schütz 1986 u. 2001

Friedhof Korb:

Einzelgrabstätten

Name des/der Verstorbenen Sterbejahr
Matthias Dönges 1990
Maguste Kind 1992
Familie Schmidt 1992
Patric Pasquazzo 1992

Doppelgrabstätten:

Name des/der Verstorbenen Sterbejahr
Anna u. Oskar Hain 1998 u. 1985

Die genannten Grabstätten werden von der Ortsgemeinde Unnau bzw. einem von der Ortsgemeinde beauftragten Dritten auf Kosten der Gemeinde entfernt.

Eventuell aufliegender Grabschmuck etc. ist zeitnah – bis spätestens Ende der KW 12– vollständig zu entfernen. Anderenfalls geht dieser entschädigungslos in das Eigentum der Ortsgemeinde über und wird entsorgt. Sollten Sie als Verantwortliche*r einer der o. g. Grabstätten den jeweiligen Grabstein weiterverwenden möchten, bitten wir Sie ebenfalls diesen eigenständig bis Ende der KW 12 zu entfernen. Andernfalls geht dieser ebenfalls entschädigungslos in das Eigentum der Ortsgemeinde über und wird entsorgt.

Iris Wagner,
Ortsbürgermeisterin