Entfernung von Grabstätten auf den Friedhöfen der Ortsgemeinde

Unter Verweis auf die Regelungen der Friedhofssatzung der Ortsgemeinde Unnau wird hiermit öffentlich bekannt gemacht, dass die festgelegte Ruhezeit von 30 Jahren bei Einzelgrabstätten bzw. 20 Jahren nach Zweitbelegung einer Doppelgrabstätte bei einigen Grabstätten abgelaufen ist.

Die Grabstätten sind innerhalb einer Frist von drei Monaten nach dieser Bekanntmachung von den Hinterbliebenen bzw. Verantwortlichen vollständig zu entfernen bzw. entfernen zu lassen. Sofern die Grabstätten nicht innerhalb dieser Frist entfernt werden, gehen sie entschädigungslos in das Eigentum der Ortsgemeinde Unnau über.

Iris Wagner, Ortsbürgermeisterin

 

Um welche Grabstätten es sich handelt, entnehmen Sie aus Datenschutzgründen bitte dem:

Wäller Blättchen Ausgabe 33 vom Freitag 14. August 2020.