Haushaltssatzung der Ortsgemeinde Unnau für das Jahr 2021 vom 19.03.2021

Der Gemeinderat hat auf Grund des § 95 Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz in der Fassung vom 31. Januar 1994 (GVBl. S. 153), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 26.06.2020 (GVBl. S. 297), am 18.02.2021 folgende Haushaltssatzung beschlossen:
§ 1 – Ergebnis- und Finanzhaushalt
Festgesetzt werden
1. im Ergebnishaushalt
der Gesamtbetrag der Erträge auf 2.813.850 Euro
der Gesamtbetrag der Aufwendungen auf 3.029.140 Euro
Jahresüberschuss / Jahresfehlbetrag -215.290 Euro
2. im Finanzhaushalt
der Saldo der ordentlichen Ein- und Auszahlungen auf -100.240 Euro
die Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf 794.000 Euro
die Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf 1.525.250 Euro
der Saldo der Ein- und Auszahlungen
aus Investitionstätigkeit auf -731.250 Euro
der Saldo der Ein- und Auszahlungen
aus Finanzierungstätigkeit auf 831.490 Euro
§ 2 – Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite
Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite, deren Aufnahme zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen erforderlich ist, wird festgesetzt für
zinslose Kredite auf 0,00 Euro
verzinste Kredite auf 479.890,00 Euro
Zusammen auf 479.890,00 Euro
§ 3 – Gesamtbetrag der vorgesehenen Ermächtigungen
Verpflichtungsermächtigungen, für die in den künftigen Haushaltsjahren voraussichtlich Investitionskredite aufgenommen werden müssen, werden nicht veranschlagt.
§ 4 – Steuersätze
Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt:
– Grundsteuer A 310 v. H.
– Grundsteuer B 375 v. H.
– Gewerbesteuer 375 v. H.
Die Hundesteuer beträgt für Hunde, die innerhalb des Gemeindegebietes gehalten werden
– für den ersten Hund 60,00 Euro
– für den zweiten Hund 80,00 Euro
– für jeden weiteren Hund 120,00 Euro
– für den ersten gefährlichen Hund 170,00 Euro
– für jeden weiteren gefährlichen Hund 270,00 Euro
§ 5 – Eigenkapital
Der Stand des Eigenkapitals zum 31.12.2019 betrug 4.939.178,88 Euro. Der voraussichtliche Stand des Eigenkapitals zum 31.12.2020 beträgt 4.889.378,88 Euro und zum 31.12.2021 4.674.088,88 Euro.
§ 6 – Wertgrenze für Investitionen
Investitionen oberhalb der Wertgrenze von 5.000,00 Euro sind einzeln im Teilfinanzhaushalt darzustellen.
§ 7 – Über- und Außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen
Erhebliche über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen gemäß § 100 Abs. 1 Satz 2 GemO liegen vor, wenn im Einzelfall 5.000,00 Euro überschritten werden.
Ortsgemeinde Unnau
Unnau, 19.03.2021
Iris Wagner
Ortsbürgermeister
Hinweis:
Die Haushaltssatzung ist gemäß § 97 Abs. 1 GemO der Aufsichtsbehörde mit Schreiben vom 22.02.2021 angezeigt worden. Sie enthält keine genehmigungspflichtigen Teile.
Der Haushaltsplan liegt zur Einsichtnahme vom 22.03.2021 bis 31.03.2021 während der allgemeinen Dienststunden bei der Verbandsgemeindeverwaltung Bad Marienberg, Kirburger Straße 4, Zimmer 304, öffentlich aus.
In der genannten Zeit kann der Haushaltsplan auch während der Dienststunden des Ortsbürgermeisters in Unnau eingesehen werden.
Der Gemeinderat hat beschlossen, den Reinertrag aus der Jagdnutzung 2021 nicht auszuzahlen; er ist im Haushaltsplan 2021 veranschlagt.
Ortsgemeinde Unnau
Unnau, 19.03.2021
Iris Wagner
Ortsbürgermeister