| Der Gemeinderat hat auf Grund des § 95 Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz in der Fassung vom 31. Januar 1994 (GVBl. S. 153), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 26.06.2020 (GVBl. S. 297), am 18.02.2021 folgende Haushaltssatzung beschlossen: | |
| § 1 – Ergebnis- und Finanzhaushalt | |
| Festgesetzt werden | |
| 1. im Ergebnishaushalt | |
| der Gesamtbetrag der Erträge auf | 2.813.850 Euro |
| der Gesamtbetrag der Aufwendungen auf | 3.029.140 Euro |
| Jahresüberschuss / Jahresfehlbetrag | -215.290 Euro |
| 2. im Finanzhaushalt | |
| der Saldo der ordentlichen Ein- und Auszahlungen auf | -100.240 Euro |
| die Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf | 794.000 Euro |
| die Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf | 1.525.250 Euro |
| der Saldo der Ein- und Auszahlungen | |
| aus Investitionstätigkeit auf | -731.250 Euro |
| der Saldo der Ein- und Auszahlungen | |
| aus Finanzierungstätigkeit auf | 831.490 Euro |
| § 2 – Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite | |
| Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite, deren Aufnahme zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen erforderlich ist, wird festgesetzt für | |
| zinslose Kredite auf | 0,00 Euro |
| verzinste Kredite auf | 479.890,00 Euro |
| Zusammen auf | 479.890,00 Euro |
| § 3 – Gesamtbetrag der vorgesehenen Ermächtigungen | |
| Verpflichtungsermächtigungen, für die in den künftigen Haushaltsjahren voraussichtlich Investitionskredite aufgenommen werden müssen, werden nicht veranschlagt. | |
| § 4 – Steuersätze | |
| Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt: | |
| – Grundsteuer A | 310 v. H. |
| – Grundsteuer B | 375 v. H. |
| – Gewerbesteuer | 375 v. H. |
| Die Hundesteuer beträgt für Hunde, die innerhalb des Gemeindegebietes gehalten werden | |
| – für den ersten Hund | 60,00 Euro |
| – für den zweiten Hund | 80,00 Euro |
| – für jeden weiteren Hund | 120,00 Euro |
| – für den ersten gefährlichen Hund | 170,00 Euro |
| – für jeden weiteren gefährlichen Hund | 270,00 Euro |
| § 5 – Eigenkapital | |
| Der Stand des Eigenkapitals zum 31.12.2019 betrug 4.939.178,88 Euro. Der voraussichtliche Stand des Eigenkapitals zum 31.12.2020 beträgt 4.889.378,88 Euro und zum 31.12.2021 4.674.088,88 Euro. | |
| § 6 – Wertgrenze für Investitionen | |
| Investitionen oberhalb der Wertgrenze von 5.000,00 Euro sind einzeln im Teilfinanzhaushalt darzustellen. | |
| § 7 – Über- und Außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen | |
| Erhebliche über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen gemäß § 100 Abs. 1 Satz 2 GemO liegen vor, wenn im Einzelfall 5.000,00 Euro überschritten werden. | |
| Ortsgemeinde Unnau Unnau, 19.03.2021 |
Iris Wagner Ortsbürgermeister |
| Hinweis: | |
| Die Haushaltssatzung ist gemäß § 97 Abs. 1 GemO der Aufsichtsbehörde mit Schreiben vom 22.02.2021 angezeigt worden. Sie enthält keine genehmigungspflichtigen Teile. | |
| Der Haushaltsplan liegt zur Einsichtnahme vom 22.03.2021 bis 31.03.2021 während der allgemeinen Dienststunden bei der Verbandsgemeindeverwaltung Bad Marienberg, Kirburger Straße 4, Zimmer 304, öffentlich aus. | |
| In der genannten Zeit kann der Haushaltsplan auch während der Dienststunden des Ortsbürgermeisters in Unnau eingesehen werden. | |
| Der Gemeinderat hat beschlossen, den Reinertrag aus der Jagdnutzung 2021 nicht auszuzahlen; er ist im Haushaltsplan 2021 veranschlagt. | |
| Ortsgemeinde Unnau Unnau, 19.03.2021 |
Iris Wagner Ortsbürgermeister |