§1 Ergebnis- und Finanzhaushalt
Festgesetzt werden
1. im Ergebnishaushalt
der Gesamtbetrag der Erträge auf | 2.978.030 Euro |
der Gesamtbetrag der Aufwendungen auf | 3.300.800 Euro |
Jahresüberschuss / Jahresfehlbetrag | -322.770 Euro |
2. im Finanzhaushalt
der Saldo der ordentlichen Ein- und Auszahlungen auf | -221.550 Euro |
die Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf | 1.363.000 Euro |
die Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf | 2.564.600 Euro |
der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf | -1.201.600 Euro |
der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf | 1.423.150 Euro |
§2 Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite
Kredite zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen werden nicht veranschlagt.
§3 Gesamtbetrag der vorgesehenen Ermächtigungen
Verpflichtungsermächtigungen, für die in den künftigen Haushaltsjahren voraussichtlich Investitionskredite aufgenommen werden müssen, werden nicht veranschlagt.
§4 Steuersätze
Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt:
Grundsteuer A | 310 v. H |
Grundsteuer B | 375 v. H. |
Gewerbesteuer | 375 v. H. |
Die Hundesteuer beträgt für Hunde, die innerhalb des Gemeindegebietes gehalten werden
für den ersten Hund | 60,00 Euro |
für den zweiten Hund | 80,00 Euro |
für jeden weiteren Hund | 120,00 Euro |
für den ersten gefährlichen Hund | 170,00 Euro |
für jeden weiteren gefährlichen Hund | 270,00 Euro |
§5 Eigenkapital
Der Stand des Eigenkapitals zum 31.12.2020 betrug 5.005.746,79 Euro. Der voraussichtliche Stand des Eigenkapitals zum 31.12.2021 beträgt 4.790.456,79 Euro und zum 31.12.2022 4.467.686,79 Euro.
§6 Wertgrenze für Investitionen
Investitionen oberhalb der Wertgrenze von 5.000,00 Euro sind einzeln im Teilfinanzhaushalt darzustellen.
§ 7 Über- und Außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen
Erhebliche über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen gemäß § 100 Abs. 1 Satz 2 GemO liegen vor, wenn im Einzelfall 5.000,00 Euro überschritten werden.
Erhebliche über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen gemäß § 100 Abs. 1 Satz 2 GemO liegen vor, wenn im Einzelfall 5.000,00 Euro überschritten werden.
Unnau, 18.03.2022
Iris Wagner, Ortsbürgermeister
Hinweis:
Die Haushaltssatzung ist gemäß § 97 Abs. 1 GemO der Aufsichtsbehörde mit Schreiben vom 21.02.2022 angezeigt worden. Sie enthält keine genehmigungspflichtigen Teile. Der Haushaltsplan liegt zur Einsichtnahme vom 21.03.2022 bis 30.03.2022 während der allgemeinen Dienststunden bei der Verbandsgemeindeverwaltung Bad Marienberg, Kirburger Straße 4, Zimmer 304, öffentlich aus.
In der genannten Zeit kann der Haushaltsplan auch während der Dienststunden des Ortsbürgermeisters in Unnau eingesehen werden.
Der Gemeinderat hat beschlossen, den Reinertrag aus der Jagdnutzung 2022 nicht auszuzahlen; er ist im Haushaltsplan 2022 veranschlagt.
Unnau, 18.03.2022
Iris Wagner, Ortsbürgermeister