Haushaltssatzung der Ortsgemeinde Unnau für das Jahr 2022 vom 18.03.2022

§1 Ergebnis- und Finanzhaushalt

Festgesetzt werden

1. im Ergebnishaushalt

der Gesamtbetrag der Erträge auf 2.978.030 Euro
der Gesamtbetrag der Aufwendungen auf 3.300.800 Euro
Jahresüberschuss / Jahresfehlbetrag -322.770 Euro

2. im Finanzhaushalt

der Saldo der ordentlichen Ein- und Auszahlungen auf -221.550 Euro
die Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf 1.363.000 Euro
die Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf 2.564.600 Euro
der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf -1.201.600 Euro
der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf 1.423.150 Euro

§2 Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite

Kredite zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen werden nicht veranschlagt.

§3 Gesamtbetrag der vorgesehenen Ermächtigungen

Verpflichtungsermächtigungen, für die in den künftigen Haushaltsjahren voraussichtlich Investitionskredite aufgenommen werden müssen, werden nicht veranschlagt.

§4 Steuersätze

Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt:

Grundsteuer A 310 v. H
Grundsteuer B 375 v. H.
Gewerbesteuer 375 v. H.

Die Hundesteuer beträgt für Hunde, die innerhalb des Gemeindegebietes gehalten werden

für den ersten Hund 60,00 Euro
für den zweiten Hund 80,00 Euro
für jeden weiteren Hund 120,00 Euro
für den ersten gefährlichen Hund 170,00 Euro
für jeden weiteren gefährlichen Hund 270,00 Euro

§5 Eigenkapital

Der Stand des Eigenkapitals zum 31.12.2020 betrug 5.005.746,79 Euro. Der voraussichtliche Stand des Eigenkapitals zum 31.12.2021 beträgt 4.790.456,79 Euro und zum 31.12.2022 4.467.686,79 Euro.

§6 Wertgrenze für Investitionen

Investitionen oberhalb der Wertgrenze von 5.000,00 Euro sind einzeln im Teilfinanzhaushalt darzustellen.

§ 7 Über- und Außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen

Erhebliche über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen gemäß § 100 Abs. 1 Satz 2 GemO liegen vor, wenn im Einzelfall 5.000,00 Euro überschritten werden.

 

Erhebliche über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen gemäß § 100 Abs. 1 Satz 2 GemO liegen vor, wenn im Einzelfall 5.000,00 Euro überschritten werden.

Unnau, 18.03.2022
Iris Wagner, Ortsbürgermeister

Hinweis:

Die Haushaltssatzung ist gemäß § 97 Abs. 1 GemO der Aufsichtsbehörde mit Schreiben vom 21.02.2022 angezeigt worden. Sie enthält keine genehmigungspflichtigen Teile. Der Haushaltsplan liegt zur Einsichtnahme vom 21.03.2022 bis 30.03.2022 während der allgemeinen Dienststunden bei der Verbandsgemeindeverwaltung Bad Marienberg, Kirburger Straße 4, Zimmer 304, öffentlich aus.

In der genannten Zeit kann der Haushaltsplan auch während der Dienststunden des Ortsbürgermeisters in Unnau eingesehen werden.

Der Gemeinderat hat beschlossen, den Reinertrag aus der Jagdnutzung 2022 nicht auszuzahlen; er ist im Haushaltsplan 2022 veranschlagt.

Unnau, 18.03.2022
Iris Wagner, Ortsbürgermeister