Haushaltssatzung der Ortsgemeinde Unnau für das Jahr 2024 vom 15.03.2024

Der Gemeinderat hat auf Grund des § 95 Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz in der derzeit geltenden Fassung am 27.02.2024 folgende Haushaltssatzung beschlossen:

§ 1 Ergebnis- und Finanzhaushalt
Festgesetzt werden
1. im Ergebnishaushalt
der Gesamtbetrag der Erträge auf 4.297.330 Euro
der Gesamtbetrag der Aufwendungen auf 4.290.680 Euro
Jahresüberschuss / Jahresfehlbetrag 6.650 Euro
2. im Finanzhaushalt
der Saldo der ordentlichen
Ein- und Auszahlungen auf die Einzahlungen aus -437.370 Euro
Investitionstätigkeit auf 676.750 Euro
die Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf 1.028.500 Euro
der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf -351.750 Euro
der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf 789.120 Euro
§ 2 Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite
Kredite zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen werden nicht veranschlagt.
§ 3 Verpflichtungsermächtigungen
Verpflichtungsermächtigungen werden nicht veranschlagt.
§ 4 Höchstbetrag der Kredite zur Liquiditätssicherung
Mittel aus der Einheitskasse werden nicht beansprucht.
§ 5 Steuersätze
Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt:
• Grundsteuer A
• Grundsteuer B
• Gewerbesteuer
345 v. H.
465 v. H.
380 v. H.
Die Hundesteuer beträgt für Hunde, die innerhalb des Gemeindegebietes gehalten werden
• für den ersten Hund
• für den zweiten Hund
• für jeden weiteren Hund
• für den ersten gefährlichen Hund
• für jeden weiteren gefährlichen Hund
 60,00 Euro
80,00 Euro
120,00 Euro
170,00 Euro
270,00 Euro
§ 6 Eigenkapital
Der Stand des Eigenkapitals zum 31.12.2022 betrug 6.554.679,59 Euro. Der voraussichtliche Stand des Eigenkapitals zum 31.12.2023 beträgt 6.554.859,59 Euro und zum 31.12.2024 6.561.509,59 Euro.
§ 7 Über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen
Erhebliche über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen gemäß § 100 Abs. 1 Satz 2 GemO liegen vor, wenn im Einzelfall 5.000 Euro überschritten sind.
§ 8 Einzelveranschlagung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen
Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen oberhalb der Wertgrenze von 5.000 Euro sind einzeln im Teilfinanzhaushalt oder in einer Investitionsübersicht darzustellen, ebenso solche Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen, die sich über mehrere Jahre erstrecken.

Ortsgemeinde Unnau
Unnau, 15.03.2024
Iris Wagner, Ortsbürgermeisterin

Hinweis:
Die Haushaltssatzung ist gemäß § 97 Abs. 2 GemO der Aufsichtsbehörde mit Schreiben vom 29.02.2024 angezeigt
worden. Sie enthält keine genehmigungspflichtigen Teile. Der Haushaltsplan liegt zur Einsichtnahme vom 18.03.2024 bis 26.03.2024 während der allgemeinen Dienststunden bei der Verbandsgemeindeverwaltung Bad Marienberg, Kirburger Straße 4, Zimmer 304, öffentlich aus.
In der genannten Zeit kann der Haushaltsplan auch während der Dienststunden des Ortsbürgermeisters in Unnau eingesehen werden. Der Gemeinderat hat beschlossen, den Reinertrag aus der Jagdnutzung 2024 nicht auszuzahlen; er ist im Haushaltsplan 2024 veranschlagt.

Unnau, 15.03.2024
Iris Wagner,
Ortsbürgermeister