Informationen für die Bürgerinnen und Bürger aus der Gemeinderatssitzung vom 21.08.2019

A. Öffentlicher Teil:

Tagesordnungspunkt 1: Beratung und Beschlussfassung Erschließungsmaßnahme Kirchunnauerwiese

a) Verkehrsführung in der Gasse

Der Bebauungsplan sieht die Absichtserklärung bezüglich der Einrichtung einer Einbahnstraße „In der Gasse“ von der Erbacher Straße aus kommend vor. Nach Prüfung mit dem Bauamt kann hieraus jedoch keine rechtliche Bestimmung abgeleitet werden, die die Anordnung einer Einbahnstraßenregelung zwangsweise vorschreibt. Nach Rücksprache mit dem Bauamt und der Abteilung Finanzen ist es bezüglich der Thematik der Anliegerbeiträge ebenfalls irrelevant, ob die Anliegerstraße „In der Gasse“ als Einbahnstraße beschildert wird oder nicht.
Der Gemeinderat beschließt, dass die Straße „In der Gasse“ weiterhin für den Begegnungsverkehr freigegeben wird und verzichtet auf die Einbahnstraßenregelung.

b) Einrichtung einer Tempo 30 Zone

Der Gemeinderat beschließt, dass nach Fertigstellung der Erschließungsarbeiten die Kirchunnauerwiese zu einer Tempo 30 Zone ausgewiesen werden soll.

c) Umsetzung der im B-Plan vorgesehenen Baumpflanzungen

Der Bebauungsplan Kirchunnauerwiese sieht Baumpflanzungen vor, welche näher durch die Ersatzmaßnahme E 3 definiert sind. Danach soll entlang der Bauflächengrenze im Westen eine ca. 300 m lange Feldgehölzhecke aus einer zweireihigen Pflanzung angelegt werden. Innerhalb der Fläche sind ca. 50 Stk. standortgerechte, einheimische Laubgehölze anzupflanzen (z. B. Erlen, Weiden, Eschen, Linden, Bergahorn, Obstbaumsorten). Die Vorsitzende erläutert den Hintergrund des Tagesordnungspunktes dahingehend, dass der Arbeitskreis seit mehreren Jahren Flächen sucht, um für neugeborene Bürger Bäume zu pflanzen. Mit der Pflanzung von Bäumen in der Kirchunnauerwiese würde sowohl dem Bebauungsplan, als auch dem Arbeitskreis Rechnung getragen. Der Gemeinderat beschließt, dass der Arbeitskreis in seinen nächsten Treffen ein Konzept zur Anpflanzung von Bäumen für Neugeborene erstellen kann.

Zu Tagesordnungspunkt 2: Kindergartenangelegenheiten

a) Beratung und Beschlussfassung über die Einführung von Aufnahmekriterien im Kindergarten

Die Kreisverwaltung Montabaur hat für den Kindergarten die Betriebserlaubnis für 90 Kinder erteilt. Legt man die aktuellen Anmeldedaten zugrunde, wären bereits im Januar 2020 über 90 Kinder in der Kita. Um die Situation etwas zu entschärfen, werden folgende Aufnahmekriterien eingeführt, welche bereits in anderen Kindergärten in der VG existieren. Die Ortsgemeinde Bölsberg hat den Aufnahmekriterien bereits im Vorfeld zugestimmt.

Aufnahmekriterien
Aufgenommen werden in der Einrichtung Kinder ab dem 2. Lebensjahr bis zum Schuleintritt –soweit Plätze vorhanden sind.

  1. Erstwohnsitz der/ des Erziehungsberechtigten im Einzugsgebiet Unnau/ Bölsberg
  2. Berufstätigkeit beider Erziehungsberechtigten bzw. Berufstätigkeit alleinerziehender Erziehungsberechtigter
  3. Aufnahmezusagen aufgrund von frühzeitigen Anmeldungen bleiben bestehen.
  4. Kinder im letzten Kita Jahr vor dem Eintritt in die Schule
  5. Kinder aus Familien mit besonderen Lebensumständen (z.B. Krankheit, Pflegefall in der Familie, behinderte Geschwister, Anfrage des Jugendamtes)

In Ausnahmefällen, wenn nicht alle Plätze in der Kindertageseinrichtung belegt sind (unter Berücksichtigung der Statistik für die kommenden Jahre) können Kinder deren Wohnsitz nicht im Einzugsgebiet liegt, aufgenommen werden. Dies ist nur solange gültig, wie genügend Plätze für Kinder aus dem Einzugsgebiet der Ortsgemeinden Unnau und Bölsberg zur Verfügung stehen.

Belegung der Ganztagsplätze
Sind bei Ganztagsplätzen mehr Anmeldungen als Plätze vorhanden, so werden vorrangig die Anmeldungen der Kinder berücksichtigt:

  1. Deren Erziehungsberechtigte beide berufstätig sind (Der Nachweis für die Berufstätigkeit, mit Angabe des Beschäftigungsumfangs, ist jedes Jahr bis zum 31. Januar einzureichen)
  2. In Folge die Punkte 2-5 der Aufnahmekriterien

Tritt der Fall ein, dass nicht genügend Ganztagsplätze zur Verfügung stehen, entfällt der Anspruch auf einen Ganztagsplatz, wenn die Aufnahmekriterien nicht mehr erfüllt werden.
Der Gemeinderat beschließt, die Aufnahmekriterien ab sofort einzuführen.

b) Beratung und Beschlussfassung bezüglich der Ausrichtung der Kindergartenküche

Der Gemeinderat beschließt, dass auch nach erfolgtem Umbau das Essen geliefert werden soll und man davon Abstand nimmt, selbst zu kochen. Falls möglich, soll die derzeitige Küche auch nach dem Anbau verwendet werden.

Tagesordnungspunkt 3: Beratung und Beschlussfassung bezüglich des Standortes des Spielplatzes im Ortsteil Korb

Aufgrund großer Nachfrage in der Bevölkerung und steigenden Kinderzahlen ist der Gemeinderat sich einig, dass im Ortsteil Korb der Spielplatz erneuert werden soll. In diesem Zusammenhang kommt der Gemeinderat zu dem Ergebnis, dass der derzeitige Standort des Spielplatzes ungeeignet ist, da dieser schlichtweg zu weit von der Mitte des Ortsteils entfernt liegt und die angrenzende Bahnstrecke und der Bachlauf sowie eine über das Gelände bestehende Hauszufahrt potentielle Gefahrenquellen darstellen. Der Gemeinderat kommt zu dem Ergebnis, dass geprüft werden soll, ob es rechtlich möglich ist, auf den Parzellen 2764 und 2765 in Flur 23 in der Gemarkung Korb einen Spielplatz zu errichten. Die v. g. Parzellen sind Bestandteil des Bebauungsplanes „Unnau-Bahnhof“, jedoch erklärt der Gemeinderat, die Erschließung mittelfristig nicht vornehmen zu wollen, so dass einem Spielplatz nichts im Wege stehen würde.

Tagesordnungspunkt 4: Kenntnisgaben/ Verschiedenes

  • die Verbandsgemeindeumlage beträgt 479.212,00 €, die Kreisumlage beträgt 660.982,00 €
  • das Gemeindefahrzeug Ford Ranger wurde abgemeldet.
  • der Architektenvertrag als Grundlage für den Umbau des Kindergartens wurde unterzeichnet.
  • für den Unimog wurde eine Kugelkopfanhängekupplung bestellt, so dass der gemeindeeigene Anhänger mit dem Unimog genutzt werden kann.
  • die Fensterflächen der Concordiahalle und der Leichenhallen in den drei Ortsteilen werden in den nächsten Wochen gereinigt.

B. Nichtöffentlicher Teil:

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C. Kenntnisgabe der im nichtöffentlichen Teil gefassten Beschlüsse

  • Der Gemeinderat beschließt den Ankauf eines landwirtschaftlich genutzten Grundstückes in der Gemarkung Stangenrod.
  • Der Gemeinderat vergibt einen Auftrag zur Dachreparatur der Friedhofshalle in Korb an den wirtschaftlich günstigsten Bieter, die Firma Frank Held aus Stockum-Püschen. (Maßnahme ist im Haushaltsplan vorgesehen).
  • Der Gemeinderat beschließt, das defekte Gemeindefahrzeug Ford Ranger zu verkaufen.
  • Der Gemeinderat beschließt, als Ersatzbeschaffung für den Ford Ranger den Kauf eines Traktors mit Mulchgerät. (Maßnahme ist im Haushaltsplan vorgesehen),