Jagdgenossenschaftsversammlung

Die im Jagdkataster des gemeinschaftlichen Jagdbezirks Unnau-Bölsberg ausgewiesenen Grundstückseigentümer (Jagdgenossen) werden gemäß § 11 Abs. 8 des Landesjagdgesetzes vom 09.07.2010 zu einer Versammlung auf Dienstag, 09.03.2021, 19.00 Uhr, in den Gastraum der Concordiahalle in Unnau mit folgender Tagesordnung eingeladen:

  1. Wahl des Jagdvorstehers / 2. Beisitzer
  2. Kenntnisgaben/Verschiedenes

Es wird darauf hingewiesen, dass im Falle der Verhinderung eines Grundstückseigentümers dieser sich durch einen Beauftragten unter Vorlage einer schriftlichen Vollmacht vertreten lassen kann; Vordrucke sind bei der Verbandsgemeindeverwaltung Bad Marienberg und bei den Ortsbürgermeistern in Unnau oder Bölsberg während der Dienststunden erhältlich. Ein Jagdgenosse darf nicht mehr als drei Vollmachten in seiner Person vereinigen. Bei Grundstücken, die im Miteigentum oder Gesamthandeigentum mehrerer Personen stehen, kann das Stimmrecht nur von einem Miteigentümer einheitlich ausgeübt werden. Eigentümer von Grundstücken, auf denen die Jagd nicht ausgeübt werden darf, können der Jagdgenossenschaft nicht angehören.

Aufgrund der Corona-Pandemie sind die geltenden Hygiene- Vorschriften zu beachten. Im Sitzungsraum ist das Tragen einer FFP-2 vorgeschrieben.

Bölsberg, 15.02.2021
Paul-Gerhard Krüger,
stellv. Jagdvorsteher