Umgang mit Wiesengrabstätten auf unseren Friedhöfen

Aus gegebenem Anlass weise ich darauf hin, dass die die Anlage und Unterhaltung (Einsaat, Mähen) der Wiesengrabstätten auf unseren Friedhöfen ausschließlich der Ortsgemeinde obliegt. Darüber hinaus ist es nicht gestattet Grabschmuck wie zum Geburtstag, Todestag oder sonstigen Anlässen auf den Grabstätten zu platzieren. Ich verweise diesbezüglich auf § 16 Abs. 4 unserer Friedhofssatzung vom 05.04.2022 und bitte um entsprechende Beachtung.

Iris Wagner,
Ortsbürgermeisterin