Wahlberechtigte, die sich für die Stimmabgabe per Urnenwahl im Wahllokal entschieden haben, werden gebeten, nachfolgende Hinweise zwingend zu beachten:
Grundsätzlich sind die geltenden Schutzmaßnahmen und Verhaltensregeln inklusiv der allgemeinen Regeln des Infektionsschutzes, wie „Niesetikette“, AHA-L-Regeln, Einordnung von Erkältungssymptomen, zu gewährleisten.
Im Einzelnen:
- Es gilt Maskenpflicht, also die Verpflichtung zum Tragen eines Mund-Nasenschutzes in Form einer OP-Maske oder Maske der Standards KN95/N95 oder FFP2 sowohl im Zugang (Flur) zum Wahllokal als auch im Wahllokal selbst.
- Ein Mindestabstand von 1,5 Metern zu anderen Personen (Abstandgebot) ist einzuhalten. Entsprechende Markierungen dienen zur Orientierung.
Vor Betreten des Wahlraumes sind die Hände mittels aufgestelltem Desinfektionsspender zu desinfizieren.
Der Zutritt zum Wahlraum ist maximal so vielen Stimmberechtigten auf einmal erlaubt, wie Wahlkabinen zur Verfügung stehen.
Die Stimmberechtigten sind verpflichtet, bei der Feststellung ihrer Identität mitzuwirken. Soweit erforderlich, ist ihre Mund- Nasen-Bedeckung kurzfristig abzunehmen.
In den Wahlkabinen werden keine Schreibstifte ausgelegt. Der Stimmberechtigte kann eigene Schreibstifte verwenden. Bei Bedarf werden vom Wahlvorstand Stifte ausgehändigt.
- Nach Stimmabgabe hat der Wähler zügig – der markierten bzw. ausgeschilderten „Wegeregelung“ folgend – das Wahllokal zu verlassen.
Bereits an dieser Stelle vielen Dank für Ihr Verständnis und die Einhaltung der genannten Regeln. Dann sollten wir gemeinsam, sowohl die Wählerinnen und Wähler als auch die über den gesamten Wahltag im ehrenamtlichen Einsatz befindlichen Personen des Wahlvorstandes, gut gerüstet sein, dem „Corona Virus“ bei der Ausübung des Wahlrechts an der Urne keine Chance bieten zu können!
Iris Wagner,
Ortsbürgermeisterin