Informationen für die Bürgerinnen und Bürger aus der Gemeinderatssitzung vom 17.10.2019

A. Öffentlicher Teil:

Niederschrift über die Gemeinderatsitzung der Gemeinde Unnau vom 17.10.2019 im Dorfgemeinschaftshaus Stangenrod

Beginn: 19:05 Uhr Ende: 21:20 Uhr

a) Stimmberechtigt:

Vorsitzende: Wagner, Iris -Ortsbürgermeisterin-

Mitglieder: Andreas Pohle -Erster Beigeordneter-, Sarah Seiler -Beigeordnete-, Stefan Held -Beigeordneter-, Susanne Tönnishoff, Till Schmidt, Steffen Meyer, Heiko Schütz, Uwe Grab, Steffen Ginsberg , Gunnar Buchholz ,Katja Breidenbach-Schütz, Marco Müller, Roger Kempf, Olaf Baum ab Top 2

b) Nicht stimmberechtigt:   ————-

c) Sonstige: 6 Zuhörer, Herr Brato und Frau Weiand zu Top 3

d) Es fehlten entschuldigt: Max Schütz, Pascal Schütz

Es fehlten unentschuldigt:

Die Mitglieder des Gemeinderates waren durch Einladung vom 08.10.2019 auf Donnerstag, den 17.10.2019 um 19:00 Uhr, unter Mitteilung der Tagesordnung einberufen worden. Tag, Zeit und Ort der Sitzung sowie die Tagesordnung waren öffentlich bekannt gegeben worden.

Die Vorsitzende stellt bei Eröffnung der Sitzung fest, dass gegen die ordnungsgemäße Ladungsfrist Einwendungen nicht erhoben. Es sind keine Ergänzungen zur Tagesordnung aus der Mitte des Rates gewünscht.

Der Gemeinderat ist nach der Anzahl der erschienenen Mitglieder beschlussfähig.

Die Verhandlungen finden in öffentlicher Sitzung statt. Zu den Tagesordnungspunkten 5-9 ist die Öffentlichkeit ausgeschlossen.

Tagesordnung:

Öffentlicher Teil:

1. Übertragung von Haushaltsermächtigungen von 2018 nach 2019

2. Jahresabschluss 2018

a. Feststellung des Jahresabschlusses 2018

b. Beschluss über die Entlastung des Ortsbürgermeisters und der Beigeordneten sowie des Bürgermeisters der Verbandsgemeinde Bad Marienberg und der Beigeordneten

3. Beratung und Beschlussfassung über die Erhebung von Vorausleistungen auf den einmaligen Beitrag im Baugebiet Kirchunnauerwiese

a. Erschließungseinheit „Auf dem Langstück“, „Im Flurgarten“ und „In der Dorfwiese“

b. Erschließungsanlage „In der Gasse“

c. Erschließungsanlage „Nörrweg“

4. Kenntnisgaben/Verschiedenes

Nichtöffentlicher Teil:

5. Bauantragsangelegenheiten

6. Grundstücksangelegenheiten

7. Personalangelegenheiten

8. Kindergartenangelegenheiten

9. Kenntnisgaben/Verschiedenes

Öffentlicher Teil:

10.Entsprechende Bekanntgabe der im nichtöffentlichen Teil gefassten Beschlüsse

A. Öffentlicher Teil:

Zu Tagesordnungspunkt 1: Übertragung von Haushaltsermächtigungen von 2018 nach 2019

Der Gemeinderat beschließt die Übertragung von Haushaltsermächtigungen in Höhe von 8.266,79 € (Spenden Kita) von 2018 nach 2019

Abstimmungsergebnis: 14 dafür 0 dagegen 0 Enthaltungen

Zu Tagesordnungspunkt 2: Jahresabschluss 2018

Die Vorsitzende nimmt im Zuhörerraum Platz, der 1. Beigeordnete übernimmt den Vorsitz zu diesem Tagesordnungspunkt.

a) Feststellung des Jahresabschlusses 2018

Heiko Schütz berichtet als Rechnungsprüfungsausschussvorsitzender über den Ablauf der am 14.10.2019 durchgeführten Rechnungsprüfung. Es gab keine Einwände.

Der Gemeinderat stellt den Jahresabschluss 2018 der Ortsgemeinde Unnau zum 31.12.2018 fest.

Abstimmungsergebnis: 14 dafür 0 dagegen 0 Enthaltungen

b) Beschluss über die Entlastung des Ortsbürgermeisters und der Beigeordneten sowie des Bürgermeistgers der VG Bad Marienberg und der Beigeordneten.

Der Gemeinderat erteilt dem Ortsbürgermeister, den Beigeordneten, soweit sie den Ortsbürgermeister vertreten haben sowie dem Bürgermeister der VG und den Beigeordneten, soweit sie den Bürgermeister vertreten haben, die Entlastung für das Haushaltsjahr 2018.

Abstimmungsergebnis: 14 dafür 0 dagegen 0 Enthaltungen

Iris Wagner nimmt wieder am Sitzungstisch Platz und übernimmt den Vorsitz.

Zu Tagesordnungspunkt 3: Beratung und Beschlussfassung über die Erhebung von Vorausleistungen auf den einmaligen Beitrag im Baugebiet Kirchunnauerwiese

Aufgrund von § 22 GemO verlassen die Ratsmitglieder Uwe Grab, Katja Breidenbach-Schütz, Till Schmidt und Susanne Tönnishoff den Ratstisch und nehmen in Zuhörerraum Platz.

a) Erschließungseinheit Auf dem Langstück, Im Flurgarten und In der Dorfwiese

Für die Herstellung der vorgenannten Erschließungsanlage als Baustraße sowie für deren Planung, Bauleitung, Straßenbeleuchtung und den von der Gemeinde zu zahlenden Straßenoberflächenentwässerungsbeitrag sind bisher Baukosten in Höhe von 251.967,87 € angefallen. Weiter sind voraussichtlich beitragspflichtige Aufwendungen in Höhe von insgesamt rund 450.088,40 € zu erwarten.

Der Gemeinderat beschließt gemäß § 10 der Erschließungsbeitragssatzung vom 21.12.2018 unter Zugrundelegung von 80 v.H. der vorgenannten Kosten, eines Gemeindeanteils von 10 v.H. und der Summe der nach dem Vollgeschossmaßstab gewichteten Grundstücksflächen der erschlossenen Grundstücke von 31.923,45 m² eine Vorausleistung auf den Erschließungsbeitrag nach § 133 Abs. 3 Satz 1, 2. Alternative (Herstellungsalternative) BauGB in Höhe von 15,8341443 €/m² gewichtete Grundstücksflächen nach dem Vollgeschossmaßstab zu erheben. Bisher geleistete Vorausleistungen werden hierauf angerechnet.

Abstimmungsergebnis: 11 dafür 0 dagegen 0 Enthaltungen

b) Erschließungsanlage In der Gasse

Für die Herstellung der vorgenannten Erschließungsanlage als Baustraße sowie für deren Planung, Bauleitung, Straßenbeleuchtung und den von der Gemeinde zu zahlenden Straßenoberflächenentwässerungsbeitrag sind bisher Baukosten in Höhe von 11.730,19 € angefallen. Weiter sind voraussichtlich beitragspflichtige Aufwendungen in Höhe von insgesamt rund 109.992,06 € zu erwarten.

Der Gemeinderat beschließt gemäß § 10 der Erschließungsbeitragssatzung vom 21.12.2018 unter Zugrundelegung von 80 v.H. der vorgenannten Kosten, eines Gemeindeanteils von 10 v.H. und der Summe der nach dem Vollgeschossmaßstab gewichteten Grundstücksflächen der erschlossenen Grundstücke von 6.564,65 m² eine Vorausleistung auf den Erschließungsbeitrag nach § 133 Abs. 3 Satz 1, 2. Alternative (Herstellungsalternative) BauGB in Höhe von 13,3502959 €/m² gewichtete Grundstücksflächen nach dem Vollgeschossmaßstab zu erheben. Bisher geleistete Vorausleistungen werden hierauf angerechnet.

Abstimmungsergebnis: 11 dafür 0 dagegen 0 Enthaltungen

c) Erschließungsanlage Nörrweg

Für die Herstellung der vorgenannten Erschließungsanlage als Baustraße sowie für deren Planung, Bauleitung, Straßenbeleuchtung und den von der Gemeinde zu zahlenden Straßenoberflächenentwässerungsbeitrag sind bisher Baukosten in Höhe von 91.496,79 € angefallen. Weiter sind voraussichtlich beitragspflichtige Aufwendungen in Höhe von insgesamt rund 166.052,49 € zu erwarten.

Der Gemeinderat beschließt gemäß § 10 der Erschließungsbeitragssatzung vom 21.12.2018 unter Zugrundelegung von 80 v.H. der vorgenannten Kosten, eines Gemeindeanteils von 10 v.H. und der Summe der nach dem

Vollgeschossmaßstab gewichteten Grundstücksflächen der erschlossenen Grundstücke von 7.855,25 m² eine Vorausleistung auf den Erschließungsbeitrag nach § 133 Abs. 3 Satz 1, 2. Alternative (Herstellungsalternative) BauGB in Höhe von 23,6065665 €/m² gewichtete Grundstücksflächen nach dem Vollgeschossmaßstab zu erheben. Bisher geleistete Vorausleistungen werden hierauf angerechnet.

Abstimmungsergebnis: 11 dafür 0 dagegen 0 Enthaltungen

Zu Tagesordnungspunkt 4: Kenntnisgaben/ Verschiedenes

Die Vorsitzende gibt Folgendes zur Kenntnis:

– Die Anhängekupplung für den Unimog wird in KW 44 montiert

– Der Ford Ranger wird am 22.10.2019 versteigert.

– Der Bauantrag für die Erweiterung der Kita ist gestellt.

– Der St. Martinsumzug findet am 8.11.2019 statt.

– Die Vermietung des Gastraumes wird wieder durchgeführt.

– Am 28.10.2019 werden alle Friedhofshallen gereinigt.

– Vorstellung des Projektes „digitale Dörfer“ im Gemeinderat.

– Einladung des Gemeinderates zur Veranstaltung „Gesundheitsvorsorge auf dem Land“ am 4.11. in Westerburg.

Ende des öffentlichen Teils um 19:34 Uhr.

B. Nichtöffentlicher Teil:

Gesonderte Niederschrift.

Die Vorsitzende:

Iris Wagner