Bürgerinformation über die Gemeinderatssitzung vom 18.02.2021

Haushalt 2021 einstimmig verabschiedet

Ortsbürgermeisterin Iris Wagner erläuterte ausführlich den vorliegenden Planentwurf 2021. Der Haushalt ist gekennzeichnet von starken Einnahmeeinbrüchen, vor allem bei der Gewerbesteuer, die auf die Corona-Pandemie zurückzuführen sind. Demgegenüber sind die Verbandsgemeinde- und Kreisumlage höher als im Vorjahr, weil sich dort die Einbußen erst im Folgejahr bemerkbar machen. Die geplanten Investitionen wurden im Hinblick auf die angespannte Finanzlage geprüft und teilweise geschoben.

Der Haupt- und Finanzausschuss der Ortsgemeinde Unnau hatte in seiner Sitzung vom 15.01.2021 dem Gemeinderat einstimmig empfohlen, dem Zahlenwerk in der vorliegenden Fassung zuzustimmen.

Dieser Empfehlung schloss sich der Gemeinderat einstimmig an und stimmte der Haushaltssatzung und dem Haushaltsplan 2021 in der vorliegenden Fassung zu. Die Eckdaten des Unnauer Haushalts 2021 werden in der kommenden Ausgabe des Wäller Blättchens nochmals veröffentlicht.

Ortsgemeinde erhebt Vorausleistungen auf den wiederkehrenden Beitrag in der Abrechnungseinheit 3, Ortsteil Stangenrod, für das Kalenderjahr 2020

Für den Ausbau der Verkehrsanlage „Bornstraße“ sind im Kalenderjahr 2020 bisher Kosten in Höhe von insgesamt 56.000,00 € entstanden. Darüber hinaus sind voraussichtlich beitragspflichtige Aufwendungen in Höhe von insgesamt rund 39.000,00 € zu erwarten.

Der Gemeinderat beschloss einstimmig, gemäß der geltenden Ausbaubeitragssatzung, in der Abrechnungseinheit 3 (Ortsteil Stangenrod) eine Vorausleistung auf den Ausbaubeitrag zu erheben. Die entsprechenden Beschiede haben die betroffenen Anlieger in den vergangenen Tagen erhalten.

Ausbauprogramme Nörrweg, Gartenstraße und Kornhahnstraße festgelegt

Zur Erhebung von Ausbaubeiträgen ist die Aufstellung von Ausbauprogrammen erforderlich. In diesem Zusammenhang hat der Gemeinderat die Ausbauprogramme für die Ausbaumaßnahmen Nörrweg, Gartenstraße und Kornhahnstraße wie folgt festgelegt:

„Nörrweg – Teilstück“ (Gemarkung Unnau, Flur 2, Flurstück Nr. 3208/9):

Die Baumaßnahmen umfassen folgende Leistungen:

  1. Ausbau der Fahrbahn in bituminöser Weise und der Gehwege in Verbundpflasterung/Betonsteinpflaster (soweit vorhanden) und des straßenbegleitenden Grüns.
  2. Erneuerung der Entwässerungsrinnen und Regenwassereinläufe und Anschlüsse an den von den Verbandsgemeindewerken hergestellten Oberflächenwasserkanal.
  3. Investitionskostenanteil an die Verbandsgemeindewerke Bad Marienberg gemäß § 8 des Vertrages für die Inanspruchnahme von Gemeindestraßen durch Wasserversorgungs- und Abwasserbeseitigungsanlagen zwischen der Verbandsgemeinde Bad Marienberg und der Ortsgemeinde Unnau vom 09.05.1984.
  4. Freilegung der benötigten Flächen (z.B. Abriss und Versetzen von Mauern, Hecken, Zäunen, Sträuchern, Schildern usw.) sowie Angleichung der Anliegergrundstücke an das geänderte Straßenniveau (einschl. entsprechender Entschädigungs- und Ausgleichszahlungen, soweit erforderlich).
  5. Ausbau der Straßenbeleuchtung.
  6. Grunderwerb einschließlich Nebenkosten, soweit erforderlich.
  7. Bauplanungs-, Bauleitungs- und andere Baunebenkosten.
  8. Grenzanzeige vor Baubeginn, zur Gewährleistung des genauen Ausbaus innerhalb der Straßenparzellen, soweit erforderlich.
  9. Schlussvermessung, sofern sich die Notwendigkeit hierfür während der Baumaßnahme ergeben sollte.

Die entstehenden Kosten werden nach Abzug des Gemeindeanteils auf die im Abrechnungsgebiet befindlichen Grundstücke umgelegt. Es können nur die Aufwendungen auf die Anlieger umgelegt werden, die durch im Ausbauprogramm festgelegte Maßnahmen entstehen.

Verkehrsanlage „Gartenstraße“ (Gemarkung Unnau, Flur 2, Flurstück Nr. 3209/16, 3209/17, 3216/3, 3218/6, 3222/6 und 3223/6):

Die Baumaßnahmen umfassen folgende Leistungen:

  1. 1. Ausbau der Fahrbahn in bituminöser Weise und der Gehwege in Verbundpflasterung/Betonsteinpflaster (soweit vorhanden) und des straßenbegleitenden Grüns.
  2. Erneuerung der Entwässerungsrinnen und Regenwassereinläufe und Anschlüsse an den von den Verbandsgemeindewerken hergestellten Oberflächenwasserkanal.
  3. Investitionskostenanteil an die Verbandsgemeindewerke Bad Marienberg gemäß § 8 des Vertrages für die Inanspruchnahme von Gemeindestraßen durch Wasserversorgungs- und Abwasserbeseitigungsanlagen zwischen der Verbandsgemeinde Bad Marienberg und der Ortsgemeinde Unnau vom 09.05.1984.
  4. Freilegung der benötigten Flächen (z.B. Abriss und Versetzen von Mauern, Hecken, Zäunen, Sträuchern, Schildern usw.) sowie Angleichung der Anliegergrundstücke an das geänderte Straßenniveau (einschl. entsprechender Entschädigungs- und Ausgleichszahlungen, soweit erforderlich).
  5. Ausbau der Straßenbeleuchtung.
  6. Grunderwerb einschließlich Nebenkosten, soweit erforderlich.
  7. Bauplanungs-, Bauleitungs- und andere Baunebenkosten.
  8. Grenzanzeige vor Baubeginn, zur Gewährleistung des genauen Ausbaus innerhalb der Straßenparzellen, soweit erforderlich
  9. Schlussvermessung, sofern sich die Notwendigkeit hierfür während der Baumaßnahme ergeben sollte.

Die entstehenden Kosten werden nach Abzug des Gemeindeanteils auf die im Abrechnungsgebiet befindlichen Grundstücke umgelegt. Es können nur die Aufwendungen auf die Anlieger umgelegt werden, die durch im Ausbauprogramm festgelegte Maßnahmen entstehen.

„Kornhahnstraße – Teilstück“ (Gemarkung Unnau, Flur 2, Flurstück Nr. 3257/2 und Flur 12 Flurstück Nr. 3436/7 teilweise):

Der Ausbau der „Kornhahnstraße“ erfolgt nur vorbehaltlich einer Förderung aus dem Investitionsstock des Landes Rheinland-Pfalz im Jahr 2021.

Die Baumaßnahmen umfassen folgende Leistungen:

  1. Ausbau der Fahrbahn in bituminöser Weise und der Gehwege in Verbundpflasterung/Betonsteinpflaster (soweit vorhanden) und des straßenbegleitenden Grüns.
  2. Erneuerung der Entwässerungsrinnen und Regenwassereinläufe und Anschlüsse an den von den Verbandsgemeindewerken hergestellten Oberflächenwasserkanal.
  3. Investitionskostenanteil an die Verbandsgemeindewerke Bad Marienberg gemäß § 8 des Vertrages für die Inanspruchnahme von Gemeindestraßen durch Wasserversorgungs- und Abwasserbeseitigungsanlagen zwischen der Verbandsgemeinde Bad Marienberg und der Ortsgemeinde Unnau vom 09.05.1984.
  4. Freilegung der benötigten Flächen (z.B. Abriss und Versetzen von Mauern, Hecken, Zäunen, Sträuchern, Schildern usw.) sowie Angleichung der Anliegergrundstücke an das geänderte Straßenniveau (einschl. entsprechender Entschädigungs- und Ausgleichszahlungen, soweit erforderlich).
  5. Ausbau der Straßenbeleuchtung.
  6. Grunderwerb einschließlich Nebenkosten, soweit erforderlich.
  7. Bauplanungs-, Bauleitungs- und andere Baunebenkosten.
  8. Grenzanzeige vor Baubeginn, zur Gewährleistung des genauen Ausbaus innerhalb der Straßenparzellen, soweit erforderlich.
  9. Schlussvermessung, sofern sich die Notwendigkeit hierfür während der Baumaßnahme ergeben sollte.

Die entstehenden Kosten werden nach Abzug des Gemeindeanteils auf die im Abrechnungsgebiet befindlichen Grundstücke umgelegt. Es können nur die Aufwendungen auf die Anlieger umgelegt werden, die durch im Ausbauprogramm festgelegte Maßnahmen entstehen.

Gebührensatzung für die Grillhütte beschlossen

Der Gemeinderat beschließt die Einführung einer Benutzungs- und Gebührensatzung für die Grillhütte gemäß dem vorliegenden Satzungsentwurf.

Abweichend vom Entwurf wurde entschieden, keinen Zuschlag für gewerbliche Nutzung, aber für politische Nutzung einen Zuschlag von 25% auf die Nutzungsgebühr zu erheben.

Der Gemeinderat ermächtigte die Ortsbürgermeisterin, selbst im Einzelfall zu entscheiden, ob eine Kaution zu hinterlegen ist.

Gemeinderat genehmigt Spende für Spielplatz Korb

Die Firma Robert Schmidt GmbH aus Müschenbach hat der Ortsgemeinde Unnau eine Spende in Höhe von 250,00 € zukommen lassen, die für den Bau des Spielplatzes im Ortsteil Korb bestimmt ist. Der Gemeinderat beschloss einstimmig die Annahme der Spende.

Eine weitere Spende zu Gunsten der Kindertagesstätte Unnau wurde ebenfalls angenommen. Der Spender möchte nicht genannt werden.

Ortsgemeinde nimmt zur geplanten Schließung des Bahnübergangs „Korb 1“ Stellung

Im Rahmen der Planfeststellung nach § 18 AEG für das Vorhaben Oberwesterwald-bahn Strecke 3730 Limburg-Altenkirchen hat die Deutsche Bahn die Ortsgemeinde Unnau als Träger öffentlicher Belange um Stellungnahme gebeten. Konkret ist beabsichtigt, den Bahnübergang km 44,651 „Korb I“ (Unnau) im Ortsteil Korb aufzuheben (zu schließen). Die nächste Querungsmöglichkeit der Bahnstrecke befindet sich ca. 550 m entfernt in km 45,207 (BÜ „Auf der Au“).

Der Gemeinderat war sich einig, dem Vorhaben nur unter der Bedingung zuzustimmen, wenn der Wirtschaftsweg Auf der Au (Gemarkung Korb, Flur 3, Flurstück 119/7 und Gemarkung Unnau, Flur 7, Flurstück 850/4 und Flur 8, Flurstück 1064/8) seitens der Bahn in asphaltierter Bauweise hergestellt wird.

Kenntnisgaben/Verschiedenes

  1. Die Vorsitzende stellte den modifizierten Plan zum Umbau der Kindertagesstätte Unnau vor.
  2. Die Ortsgemeinde beabsichtigt, Hundetoiletten sowie Kotbeutelspender im Gemeindegebiet aufzustellen. Die Vorsitzende erläuterte die geplanten Standorte anhand eines Lageplans.
  3. Aus der Bürgerschaft häufen sich Beschwerden über die Parksituation im Gemeindegebiet. Iris Wagner verwies in diesem Zusammenhang auf die Zuständigkeit der örtlichen Ordnungsbehörde bei der Verbandsgemeinde-verwaltung.
  4. In der örtlichen KiTa werden z.Zt. coronabedingt lediglich 30 von 100 Kindern betreut.
  5. Iris Wagner teilte den Sachstand im Hinblick auf die beiden Brandruinen in der Erbacher Straße sowie Bergschlösschen Stangenrod mit. Die jeweiligen Verfahren mit den Brandversicherungen laufen weiterhin ohne Ergebnis.
  6. Die Baugenehmigung für den geplanten Spielplatz im Ortsteil Korb wird in Kürze erwartet.
  7. Iris Wagner dankte der Freiwilligen Feuerwehr Unnau für den kürzlich stattgefundenen Hochwassereinsatz.
  8. Die Sinkkastenreinigung in der Ortsgemeinde hat das beauftragte Unternehmen inzwischen durchgeführt.
  9. Die „Aktion Saubere Landschaft“ ist für den 10.04.2021 geplant.
  10. Die Betriebserlaubnis für die KiTa wurde geändert; sie sieht inzwischen 100 Plätze vor.