Freilaufende Hunde in der Gemarkung

Aus gegebenem Anlass weise ich nochmals wie vor wenigen Wochen geschehen mit beigefügter Grafik auf die geltenden Regeln für Hundehalter hin und appelliere an alle Hundehal-ter sich an die Regeln zu halten, auch im Namen unseres Jagdpächters. In letzter Zeit ist es vermehrt vorgekommen, dass freilaufende Hunde fernab von Waldwegen Rehwild gejagt und gerissen haben.

Leider gibt es vermehrt Unmut über freilaufende Hunde in unserer Gemeinde, daher möchten wir noch einmal auf die folgenden Gesetze und Regeln hinweisen.

  • Die Anleinpflicht gilt für ALLE Hunde – und sind sie auch noch so süß. Auf öffentlichen Straßen innerhalb bebauter Ortslagen darf ich Hunde nur angeleint führen. Außerhalb bebauter Ortslagen sind sie umgehend und ohne Aufforderung anzuleinen, wenn sich andere Personen nähern.
  • Kommt mir ein angeleinter Hund entgegen, nehme ich meinen eigenen Hund auch an die Leine!
  • Ich lasse meinen Hund nicht einfach auf andere Menschen oder Hunde zu rennen.
  • Ich habe meinen Hund im Freilauf ständig im Blick und unter Kontrolle.
  • Ich achte darauf, dass mein Hund im Wald die Wege nicht verlässt und keine anderen Tiere jagen oder verletzen kann.
  • Ich respektiere die Grundstücke anderer Anwohner, hier hat mein Hund nichts zu suchen!
  • Den Kot meines Hundes nehme ich immer auf und entsorge ihn in die dafür vorgesehenen Behältern.

Bitte nehmt Rücksicht aufeinander!

Iris Wagner
Ortsbürgermeisterin