Der Gemeinderat hat auf Grund des § 95 Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz in der derzeit geltenden Fassung am 28.02.2023 folgende Haushaltssatzung beschlossen:
§ 1 Ergebnis- und Finanzhaushalt
Festgesetzt werden
1. im Ergebnishaushalt
der Gesamtbetrag der Erträge auf 3.533.260 Euro
der Gesamtbetrag der Aufwendungen auf 3.533.080 Euro
Jahresüberschuss / Jahresfehlbetrag 180 Euro
2. im Finanzhaushalt
der Saldo der ordentlichen Ein- und Auszahlungen auf 109.550 Euro
die Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf 1.161.500 Euro
die Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf 2.259.150 Euro
der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf -1.097.650 Euro
der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf 988.100 Euro
§ 2 Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite
Kredite zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen werden nicht veranschlagt.
§ 3 Gesamtbetrag der vorgesehenen Ermächtigungen
Verpflichtungsermächtigungen, für die in den künftigen Haushaltsjahren voraussichtlich Investitionskredite aufgenommen werden müssen, werden nicht veranschlagt.
§ 4 Steuersätze
Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt:
- Grundsteuer A 345 v. H.
- Grundsteuer B 465 v. H.
- Gewerbesteuer 380 v. H.
Die Hundesteuer beträgt für Hunde, die innerhalb des Gemeindegebietes gehalten werden
- für den ersten Hund 60,00 Euro
- für den zweiten Hund 80,00 Euro
- für jeden weiteren Hund 120,00 Euro
- für den ersten gefährlichen Hund 170,00 Euro
- für jeden weiteren gefährlichen Hund 270,00 Euro
§ 5 Eigenkapital
Der Stand des Eigenkapitals zum 31.12.2021 betrug 5.937.280,03 Euro. Der voraussichtliche Stand des Eigenkapitals zum 31.12.2022 beträgt 5.614.510,03 Euro und zum 31.12.2023 5.614.690,03 Euro.
§ 6 Wertgrenze für Investitionen
Investitionen oberhalb der Wertgrenze von 5.000,00 Euro sind einzeln im Teilfinanzhaushalt darzustellen.
§ 7 Über- und Außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen
Erhebliche über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen gemäß § 100 Abs. 1 Satz 2 GemO liegen vor, wenn im Einzelfall 5.000,00 Euro überschritten werden.
Unnau, 09.03.2023
Ortsgemeinde Unnau
Iris Wagner
Ortsbürgermeisterin
Hinweis:
Die Haushaltssatzung ist gemäß § 97 Abs. 1 GemO der Aufsichtsbehörde mit Schreiben vom 01.03.2023 angezeigt worden. Sie enthält keine genehmigungspflichtigen Teile.
Der Haushaltsplan liegt zur Einsichtnahme vom 20.03.2023 bis 29.03.2023 während der allgemeinen Dienststunden bei der Verbandsgemeindeverwaltung Bad Marienberg, Kirburger Straße 4, Zimmer 304, öffentlich aus.
In der genannten Zeit kann der Haushaltsplan auch während der Dienststunden des Ortsbürgermeisters in Unnau eingesehen werden.
Der Gemeinderat hat beschlossen, den Reinertrag aus der Jagdnutzung 2023 nicht auszuzahlen; er ist im Haushaltsplan 2023 veranschlagt.
Unnau, 09.03.2023
Iris Wagner
Ortsbürgermeisterin